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Häufig gestellte Fragen
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Wo finde ich das
Impressum ?
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Wo finde ich Aussagen
zum
Datenschutz ?
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Wo kann ich weitere
Informationen
herunterladen ?
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Was habe
ich davon, wenn ich einen Dienstleister für die Funktionsausübung
der Internen Revision einsetze?
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Weil Sie kein eigenes (teures) Personal
einsetzen müssen und der Dienstleister i.d.R. flexibel
beauftragt werden kann. Darüber hinaus kann ein Dienstleister
spezifisches Know-How anbieten, welches die eigene Interne
Revision nicht vorhalten kann.
Auch kann ein Dienstleister diese
Prüfungen nachvollziehbar und unabhängig dokumentieren
sodass diese bei Bedarf gerichtlich verwertbar sind.
Durch den Einsatz eines externen Prüfers
kann die Schaffung von Kontrollbewusstsein im Unternehmen
erreicht werden. Auch kann eine größere Sicherheit bei
Betriebsprüfungen im Rahmen der "Grundsätze zum
Datenzugriff und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen"
(GDPdU) erzeugt werden.
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Warum sollte ich einen
Dienstleister mit einer SAP-Prüfung beauftragen?
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Weil nur ein Prüfer, der sowohl SAP-Anwendungen
und -installationen programmiert und geprüft, sowie
aktiv die SAP-Prüfleitfäden mitentwickelt hat, für diese
Prüfungen eine hohe Sachkompetenz vorweisen kann.
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Kann ein Dienstleister
auch zur Schulung meiner Mitarbeiter eingesetzt werden?
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Ein Dienstleister sollte langjährige
Erfahrungen bei Vorträgen und Kongressen haben..
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Kann ich mich auf die
Prüfungen von einem Dienstleister verlassen?
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Ja, sofern Prüfungen sorgfältig, vertraulich
und gerichtlich verwertbar dokumentiert werden und der
Dienstleister eine Vermögenshaftpflichtversicherung
über mindestens € 250.000,- abgeschlossen hat..
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Werden Prüfungen von
Dienstleistern vertraulich behandelt?
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Ja.
Loyalität gegenüber dem Auftraggeber
muss Geschäftsgrundlage sein. Die von von den Wirtschaftprüfern
abgeleitete übliche berufsständische Verschwiegenheitspflicht
gilt gegenüber dem Auftraggeber. Ein Vertraulichkeitsvertrag
sollte vor Begin der Zusammenarbeit abgeschlossen werden.
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